Aufarbeiten
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FAQ - Fragen und Antworten

Grundlagen der Aufarbeitung


Was bedeutet „Aufarbeitung“ im Bistum Fulda?

Im engeren Sinn bezeichnet „Aufarbeitung“ die Arbeit der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda. Diese Kommission untersucht seit 2021 systematisch Fälle sexualisierter Gewalt sowie den Umgang kirchlicher Verantwortungsträger damit – von 1945 bis heute.

Darüber hinaus meint Aufarbeitung auch einen umfassenderen Prozess: die Auseinandersetzung mit Schuld und Versagen der Institution Kirche und ihrer Verantwortungsträger, die Anerkennung des Leids der Betroffenen, und die Verpflichtung zu konkreten Veränderungen – zum Beispiel mehr Präventionsarbeit, professionelle Interventionsarbeit bei akuten Fällen sexualisierter Gewalt. Beide Aspekte gehören untrennbar zusammen.

Warum ist Aufarbeitung notwendig?

Weil Menschen durch kirchliche Verantwortungsträger schweres Leid erfahren haben – und weil dieses Leid zu lange nicht gesehen oder nicht ernst genommen wurde. Aufarbeitung bedeutet Fehler offen an- und auszusprechen und Verantwortung gegenüber betroffenen Personen zu übernehmen. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass Vertrauen wieder langsam zu wachsen beginnen kann.

Was ist das Ziel der Aufarbeitung?

Im Mittelpunkt der Aufarbeitung stehen die betroffenen Personen – es ist zentral, erfahrenes Leid aufzuzeigen und sichtbar zu machen. Damit werden vor allem diejenigen stärker beachtet, die sehr lange kein Gehör fanden – denn betroffene Menschen müssen im Mittelpunkt von Aufarbeitung stehen. Darüber hinaus soll Aufarbeitung Strukturen offenlegen, die Missbrauch ermöglicht oder dessen Aufdeckung erschwert haben, Verantwortung benennen und Konsequenzen ermöglichen – und helfen, zukünftigen Missbrauch bestmöglich zu verhindern.

Die Unabhängige Kommission und ihr Bericht


Gibt es im Bistum Fulda eine unabhängige Aufarbeitungskommission?

Ja. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda besteht seit September 2021 und arbeitet bis September 2025. Sie ist und arbeitet völlig unabhängig von der Bistumsleitung. Sie folgt bundesweit einheitlichen Standards und ist multiprofessionell besetzt. Nach der Übergabe des Berichts an den Bischof, und der intensiven Lektüre, wird sich die Bistumsleitung noch vor der Sommerpause 2025 zu einer Klausur mit der Kommission treffen, um Erkenntnisse und Empfehlungen noch besser zu verstehen.

Wie ist die Kommission zusammengesetzt?

Die Kommission wurde gegründet mit neun Mitgliedern: Zwei Betroffenenvertreter, zwei von der Landesregierung benannte Personen sowie Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Verwaltung und Sozialarbeit. Vorsitzender ist der Jurist und frühere Fuldaer Oberbürgermeister Gerhard Möller. Im Jahr 2023 kam es zu Veränderungen: Ein Betroffenenvertreter entschied sich, seine Arbeit in der Kommission nicht fortzusetzen, ebenso der Facharzt Dr. Martin Flesch. Seine Nachfolgerin wurde Dr. Anna-Maria Budczies. Unterstützt wird die Kommission von pensionierten Kriminalbeamten.

Wie arbeitet die Kommission?

Die Kommission tagt regelmäßig im Bonifatiushaus Fulda. Zwei Arbeitskreise bilden das Rückgrat ihrer Arbeit: „Betroffene hören“ – mit vertraulichen Gesprächen außerhalb kirchlicher Räume – und „Akteneinsicht“ – mit systematischer Auswertung von Personalakten seit 1945. Die Kommission informiert regelmäßig über ihre Arbeit, u. a. durch Zwischenberichte, Pressegespräche, Flyeraktionen und die Website www.nur-mit-mut.de.

Welche Rolle spielen Betroffene in der Kommission?

Von Beginn an waren Betroffene aktiv eingebunden – durch Mitarbeit in der Kommission und durch persönliche Gespräche. Diese Offenheit war von unschätzbarem Wert. Das Bistum Fulda ist den Betroffenen für ihren Mut und ihr Vertrauen besonders dankbar. Die Kommission wird zudem kritisch begleitet durch den gemeinsamen Betroffenenbeirat der Bistümer Fulda und Limburg.

Gibt es einen Abschlussbericht der Kommission?

Am 17. Juni 2025 wurde der Bericht der Unabhängigen Kommission vorgestellt und an Bischof Dr. Michael Gerber übergeben. Er fasst die Ergebnisse der knapp vierjährigen Arbeit zusammen. Der Bericht dokumentiert Fälle sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda seit 1945 sowie den institutionellen Umgang mit diesen Fällen. Er benennt strukturelle Schwächen, Versäumnisse und Verantwortlichkeiten und enthält Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen. Das Bistum nimmt diese Erkenntnisse sehr ernst.

Wann und wie äußert sich das Bistum zum Abschlussbericht der Kommission?

Am 17. Juni 2025 hat die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda ihren Abschlussbericht vorgestellt und offiziell an Bischof Dr. Michael Gerber übergeben. Diese Veranstaltung wurde von der Kommission verantwortet. Das Bistum hat den Bericht an diesem Tag zum ersten Mal erhalten. Bischof Gerber hat im Anschluss ein kurzes persönliches Statement abgegeben. Dieses finden Sie auch auf der Website des Bistums Fulda unter www.bistum-fulda.de. Eine inhaltliche Bewertung oder Einordnung des Berichts ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.

Nach sorgfältiger Lektüre und Würdigung des Berichts wird sich die Bistumsleitung am 26. Juni 2025 im Rahmen einer eigenen Pressekonferenz ausführlicher äußern.

Wo kann ich den Bericht einsehen?

Der vollständige Bericht sowie weitere Informationen zur Kommission finden sich unter: www.nur-mit-mut.de

Zahlen und Fakten


Wie viele Fälle wurden untersucht?

Die Kommission hat alle bekannten und neu gemeldeten Fälle sexualisierter Gewalt im Bistum Fulda seit 1945 untersucht. Die genaue Zahl ist dem Abschlussbericht zu entnehmen.

Wie viele Betroffene sind bekannt?

Bis zur Veröffentlichung des Berichts waren dem Bistum namentlich 120 Betroffene bekannt. Die Kommission hat weitere Fälle dokumentiert.

Wie viele Beschuldigte gibt es?

In der MHG-Studie wurden für das Bistum 34 Kleriker als auffällig betrachtet, wobei auch Vergehen wie zum Beispiel sittenwidriges Verhalten und nicht ausschließlich sexualisierte Gewalt mitbeachtet wurden. Im Rahmen der Interventionsarbeit und Antragstellung auf Anerkennung des Leids sind zur Zeit 55 Kleriker beschuldigt. Im Abschlussbericht und der damit einhergehenden Statistik der Aufarbeitungskommission werden jedoch lediglich 37 Beschuldigte im Kontext von sexualisierter Gewalt gewertet, da hier die Zuordnung im Sinne des Auftrages der Kommission angewendet wird.

Was wurde im Rahmen der MHG-Studie im Bistum Fulda untersucht?

Die MHG-Studie untersuchte stichprobenartig Personalakten aus allen deutschen Bistümern für den Zeitraum 2000 bis 2015. Im Bistum Fulda wurden dabei 795 Akten ausgewertet. Die Studie war ein wichtiger Ausgangspunkt für die spätere, umfassendere Aufarbeitung durch die Kommission.

Welchen Zeitraum umfasst die Untersuchung der Kommission?

Die Kommission untersucht Fälle von 1945 bis heute – und geht damit deutlich über die MHG-Studie hinaus.

Verantwortung und Konsequenzen


Wie übernimmt das Bistum Verantwortung?

Das Bistum Fulda erkennt das Leid der Betroffenen an und stellt sich dem institutionellen Versagen der Vergangenheit. Aufarbeitung geschieht aus Respekt vor den Betroffenen. Das Bistum verpflichtet sich zu einer transparenten Auseinandersetzung mit den Ergebnissen und wird daraus konkrete Konsequenzen ziehen.

Bischof Dr. Michael Gerber hat direkt nach der Übergabe des Berichtes durch die Kommission um Entschuldigung gebeten – vor allem bei den Betroffenen, aber auchbei allen, die ihr Vertrauen in das Bistum verloren haben. Er betonte, dass eine solche Bitte allein nicht ausreicht. Das Bistum wird weiterhin daran arbeiten, Vertrauen zurückzugewinnen – durch Transparenz, Konsequenz und konkrete Veränderungen. Die Empfehlungen der Kommission werden sorgfältig geprüft und bewertet.

Welche Konsequenzen gibt es für Verantwortliche?

Die Kommission hat auch das Verhalten von Verantwortungsträgern untersucht. Sollten sich Pflichtverletzungen oder Vertuschung nachweisen lassen, werden entsprechende Konsequenzen geprüft – sowohl kirchlich als auch strafrechtlich. Das geschieht ohne Rücksicht auf Rang oder Bekanntheit. Auch bekannte Persönlichkeiten werden einbezogen, sofern Hinweise vorliegen.

Unterstützung für Betroffene


An wen können sich Betroffene wenden?

Wenn Sie einen Verdacht haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Interventionsbeauftragte des Bistums Fulda:

E-Mail:ntrvntnbstm-fldd

Telefon: 0661 / 87-475

Weitere Kontaktmöglichkeiten

  • Die Hotline zur Aufarbeitung ist unter der Nummer 0661 / 87-888 erreichbar.
    • Besetzungszeiten: Dienstag, 18. Juni bis Mittwoch, 2. Juli 2025
      • Montag bis Donnerstag: 8:00–16:00 Uhr
    • Freitag: 8:00–12:00 Uhr
    • An Wochenenden und Feiertagen ist die Hotline nicht besetzt.

· E-Mail: hnshn-hndlnbstm-fldd

Informationen zur Kommission:  www.nur-mit-mut.de

Im Bistum Fulda gibt es:

  • eine unabhängige Ansprechperson, die in keinem Dienstverhältnis zur Diözese steht,
  • eine Interventionsbeauftragte, die Hinweise entgegennimmt und Verfahren koordiniert,
  • Präventionsbeauftragte entwickeln zudem Schutzkonzepte und führen Schulungen durch.

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Ihre Perspektive ist wichtig – für die Aufarbeitung und für die Zukunft.

Welche Unterstützung erhalten Betroffene?

Das Bistum bietet persönliche Gespräche, Vermittlung an Fachstellen, psychologische Unterstützung und finanzielle Anerkennungsleistungen. Die Ansprechpersonen arbeiten vertraulich; auf Wunsch auch anonym.

Gibt es finanzielle Anerkennungsleistungen?

Ja. Bis Juni 2025 wurden Leistungen in Höhe von rund 513.500 € ausgezahlt. Weitere Informationen: www.anerkennung-kirche.de

Wie hoch sind die Leistungen, die bisher ausgezahlt wurden?

Bis Juni 2025 wurden Leistungen in Höhe von rund 513.500 € ausgezahlt.

Wie wird sichergestellt, dass Betroffene ernst genommen werden?

Die Perspektive der Betroffenen steht im Mittelpunkt. Das Bistum hört zu, nimmt Hinweise ernst und bindet Betroffene aktiv ein – etwa über den Betroffenenbeirat, durch Gespräche mit der Kommission oder durch persönliche Gespräche mit der Interventionsbeauftragten oder der Bistumsleitung.

Prävention und Intervention


Welche Maßnahmen zur Prävention gibt es im Bistum Fulda?

Das Bistum Fulda hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um sexualisierte Gewalt zu verhindern. Ziel ist es, sichere Räume zu schaffen – für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Entwicklung und Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten in Gemeinden, Einrichtungen und Verbänden,
  • verpflichtende Schulungen für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen,
  • die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse,
  • die Arbeit einer Präventionsbeauftragten mit eigener Fachstelle,
  • regelmäßige Veranstaltungen wie zuletzt der „Fachtag Prävention“
  • sowie öffentlichkeitswirksame Formate wie die Wanderausstellung „Mitten unter uns“.
  • Weitere Informationen finden Sie unter: www.hinsehen-handeln-bistum-fulda.de

Wie wird sichergestellt, dass Verdachtsfälle gemeldet werden?

Alle Mitarbeitenden im Bistum Fulda sind verpflichtet, Hinweise auf sexualisierte Gewalt oder Grenzverletzungen weiterzugeben. Die Interventionsbeauftragte koordiniert die weiteren Schritte. Bei akuter Gefahr ist die Polizei zu informieren. Das Vorgehen ist in der Interventionsordnung des Bistums verbindlich geregelt.

Was tun bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt?

Wenn Sie einen Verdacht haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Interventionsbeauftragte des Bistums Fulda:

E-Mail: ntrvntnbstm-fldd
Telefon: 0661 / 87-475

Weitere Kontaktmöglichkeiten

  • Die Hotline zur Aufarbeitung ist unter der Nummer 0661 / 87-888 erreichbar.
    • Besetzungszeiten: Dienstag, 18. Juni bis Mittwoch, 2. Juli 2025
      • Montag bis Donnerstag: 8:00–16:00 Uhr
    • Freitag: 8:00–12:00 Uhr
    • An Wochenenden und Feiertagen ist die Hotline nicht besetzt.

· E-Mail: hnshn-hndlnbstm-fldd

Im Bistum Fulda gibt es:

  • eine unabhängige Ansprechperson, die in keinem Dienstverhältnis zur Diözese steht,
  • eine Interventionsbeauftragte, die Hinweise entgegennimmt und Verfahren koordiniert,
  • Präventionsbeauftragte entwickeln zudem Schutzkonzepte und führen Schulungen durch.

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Ihre Perspektive ist wichtig – für die Aufarbeitung und für die Zukunft.

Transparenz und Kommunikation


Warum begann die Aufarbeitung erst 2021?

Die Aufarbeitung im Bistum Fulda begann, nachdem im Jahr 2020 bundesweit verbindliche Standards für unabhängige Aufarbeitungskommissionen verabschiedet wurden. Erst danach konnte die Kommission zusammengesetzt und konstituiert werden.

Besonders wichtig war die Beteiligung von Betroffenen – diese brauchte Zeit und Vertrauen. Das Bistum hat bewusst Raum gelassen, bis sich Betroffene zur Mitarbeit bereit erklärten.

Wie informiert das Bistum über die Aufarbeitung?

Die Unabhängige Kommission informiert über ihre Arbeit durch:

  • Pressegespräche und Pressemitteilungen,
  • Flyeraktionen in Gemeinden,
  • die Website www.nur-mit-mut.de

Das Bistum Fulda informiert über:

  • regelmäßige Pressemitteilungen und Stellungnahmen,
  • die Website www.hinsehen-handeln-bistum-fulda.de,
  • Hinweise in Pfarrbriefen und auf Pfarrei-Homepages,
  • Präventionsveranstaltungen wie den „Fachtag Prävention“,
  • sowie öffentlichkeitswirksame Projekte wie die Ausstellung „Mitten unter uns“.

Kontakt und Beteiligung


An wen kann ich mich wenden, wenn ich selbst betroffen bin oder Hinweise habe?

Sie können sich jederzeit an folgende Stellen wenden:

  • Die Hotline zur Aufarbeitung ist unter der Nummer 0661 / 87-888 erreichbar.
    • Besetzungszeiten: Dienstag, 18. Juni bis Mittwoch, 2. Juli 2025
      • Montag bis Donnerstag: 8:00–16:00 Uhr
    • Freitag: 8:00–12:00 Uhr
    • An Wochenenden und Feiertagen ist die Hotline nicht besetzt.

· E-Mail: hnshn-hndlnbstm-fldd

Im Bistum Fulda gibt es:

  • eine unabhängige Ansprechperson, die in keinem Dienstverhältnis zur Diözese steht,
  • eine Interventionsbeauftragte, die Hinweise entgegennimmt und Verfahren koordiniert,
  • Präventionsbeauftragte entwickeln zudem Schutzkonzepte und führen Schulungen durch.

Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Ihre Perspektive ist wichtig – für die Aufarbeitung und für die Zukunft.