Interessierte werden gebeten, sich bis Ende Februar über ein Formular, das sie auf den Websites der beiden Bistümer finden, direkt an die Büros der jeweiligen Generalvikare zu wenden. Der Schutz von personenbezogenen Daten und Persönlichkeitsrechten ist entsprechend dem kirchlichen Datenschutzrecht sichergestellt. Das Mindestalter für eine Mitarbeit beträgt 18 Jahre. Die Auswahl erfolgt durch ein Gremium. Dieses setzt sich aus Betroffenen, Mitarbeitern von unabhängigen Beratungsstellen sowie Fachleuten aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Pädagogik, Justiz und Verwaltung der beteiligten Bistümer zusammen.
Seit 2021 gibt es den gemeinsamen Betroffenenbeirat beider Bistümer. Seine Hauptaufgabe ist die Wahrnehmung der Interessen und Perspektiven von Betroffenen von sexualisierter Gewalt gegenüber den beteiligten Bistümern. Konkret leistet das Gremium, das aus 6 bis 8 Mitgliedern bestehen soll, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen sexualisierter Gewalt in den beteiligten Diözesen. Es geht um Fragen der Aufarbeitung, der Prävention und der Intervention. Dem Betroffenenbeirat kommt sowohl ein Initiativrecht als auch ein Anhörungsrecht bei geplanten Maßnahmen in den Diözesen zu. Darüber hinaus benennt der Betroffenenbeirat Mitglieder zur Mitarbeit in den Aufarbeitungskommissionen der beiden Bistümer. Es erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit den Leitungsverantwortlichen der Diözesen.
Der Betroffenenbeirat trifft sich ein bis zwei Mal im Monat digital und mindestens zwei Mal im Jahr abwechselnd in den Diözesen zu einer Tagung in Präsenz. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ein Ehrenamt und mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung verbunden. Aktuell geht es um die Nachbesetzung mit der Möglichkeit für einen Übergang in die nächste Amtsperiode. Der Beirat hat eine eigene Geschäftsordnung und erhält Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen durch eine Geschäftsstelle. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, Supervision in Anspruch zu nehmen.
Hinweise: Interessierte wenden sich mit dem Formular, das auf den Internetseiten der Diözesen verfügbar ist, bitte direkt per Post an die Büros der jeweiligen Generalvikare:
Für das Bistum Fulda:
Generalvikar Prälat Christof Steinert
Bischöfliches Generalvikariat Fulda
Postfach 1153
36001 Fulda
Telefon: 0661/87291
Fax: 0661/87348
E-Mail: generalvikar@bistum-fulda.de
Internet: https://www.hinsehen-handeln-bistum-fulda.de/bistum_fulda/hinsehenhandeln/index.php
Für das Bistum Limburg:
Generalvikar Dr. Wolfgang Pax
Bischöfliches Ordinariat Limburg
Rossmarkt 4
65549 Limburg
Telefon: 06431/295-221
Fax: 06431/295-356
E-Mail: generalvikar@bistumlimburg.de
Internet: https://gegen-missbrauch.bistumlimburg.de/beitrag/betroffenenbeirat/
Der Versand der Pressemitteilung erfolgte zeitgleich mit den Pressestellen der
Bistümer Fulda und Limburg. Mehrfache Zusendungen bitten wir zu entschuldigen.
Pressestelle Bistum Fulda
36001 Fulda / Postfach 11 53
Telefon: 0661 / 87-355 / Telefax: 87-568
Bistum Fulda
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5
36037 Fulda
Postfach 11 53
36001 Fulda
Telefon: 0661 / 87-0
Telefax: 0661 / 87-578
Bistum Fulda
Bischöfliches Generalvikariat
Paulustor 5
36037 Fulda
Postfach 11 53
36001 Fulda
Telefon: 0661 / 87-0
Telefax: 0661 / 87-578
© Bistum Fulda